Kognitive Aspekte juristischer Terminologie und ihre Auswirkungen auf die Konzeptualisierung des Übersetzens
By Jan Engberg (Aarhus University, Denmark)
Abstract
English:
In traditional terminology research, also in the field of law, the general starting point was that terms are linguistic pointing tools to elements of professional conceptual systems. This approach is suitable for the creation of knowledge-oriented reference works, but has limitations in descriptive terminology work, especially when actual dynamics of a synchronic nature (among lawyers at the same point in time) and diachronic nature (development of terms over time) are to be described. As a reaction to these limitations and in order to describe terms in a way that does justice to their actual linguistic nature, approaches have been developed that do not start theoretically and conceptually from the assumption that term systems exist autonomously. Instead the see terms as connected to communicated and communicable knowledge of actual professional communicants. Such approaches are also geared towards the creation of translation-relevant term databases etc., but are based on the fundamentals of cognitive linguistics, especially so-called frame semantics. It is essential to consider the particularities of structuring knowledge in a given subject (here: in law). In this paper, I present the consequences of adopting a frame approach for the conceptualisation of terminology in the field of law, for the practical recording of terms and their content and for the presentation of the knowledge activated by the terms. The considerations relate in particular to their relevance for interlingual legal translation.
German:
In der traditionellen Terminologieforschung, auch auf dem Gebiet des Rechts, war der generelle Ausgangspunkt der, dass Termini sprachliche Zeigwerkzeuge auf Elemente fachlicher Begriffssysteme sind. Dieser Ansatz eignet sich sehr gut für die Schaffung wissensorientierter Nachschlagewerke, hat aber Grenzen bei der deskriptiven Terminologiearbeit, insbesondere wenn tatsächliche Dynamiken synchroner (unter Juristen zum selben Zeitpunkt) und diachroner (Begriffsentwicklung im Lauf der Zeit) Art zu beschreiben sind. Als Reaktion auf diese Grenzen und um der tatsächlichen Sprachlichkeit auch von Termini deskriptiv gerecht zu werden, sind Ansätze entwickelt worden, die ihren theoretisch-konzeptionellen Ausgangspunkt nicht in der Annahme eines autonom existierenden Begriffssystems nehmen, sondern im kommunizierten und kommunizierbaren Wissen tatsächlicher Fachkommunikanten. Auch solche Ansätze sind auf die Erstellung übersetzungsrelevanter Term-Datenbanken etc. ausgerichtet, basieren aber auf Grundlagen der kognitiven Linguistik, insbesondere der sogenannten Framesemantik. Dabei ist wesentlich, welche Besonderheiten es für die Strukturierung von Wissen in einem jeweiligen Fach gibt, in unserem Fall im Recht. In dieser Arbeit stelle ich die besonderen Konsequenzen für die Konzeptualisierung von Terminologie im Rechtsbereich, für die praktische Erfassung von Termini und ihrem Inhalt und für die Präsentation des durch die Termini aufgerufenen Wissens vor. Die Überlegungen beziehen sich dabei insbesondere auf ihre Relevanz für interlinguales Rechtsübersetzen.
Keywords: legal translation, legal terminology, legal knowledge, frame semantics, knowledge communication, Rechtsübersetzen, Rechtsterminologie, Rechtswissen, Framesemantik, Wissenskommunikation
©inTRAlinea & Jan Engberg (2023).
"Kognitive Aspekte juristischer Terminologie und ihre Auswirkungen auf die Konzeptualisierung des Übersetzens"
inTRAlinea Special Issue: Terminologia e traduzione: interlinguistica, intralinguistica e intersemiotica
Edited by: Danio Maldussi & Eva Wiesmann
This article can be freely reproduced under Creative Commons License.
Stable URL: https://www.intralinea.org/specials/article/2642
1. Übersetzerische Herausforderungen und daraus abgeleitete Fragestellungen
Aus meiner langjährigen Praxis als Lehrender auf dem Gebiet des Rechtsübersetzens kenne ich die Herausforderung, das ‚richtige‘ Wort für den zielsprachlichen Text zu finden. Für alle ÜbersetzerInnen ist das natürlich DIE Herausforderung, aber angehende ÜbersetzerInnen haben die erschwerende Bedingung, dass sich ihr juristisches Fachwissen und ihre Übersetzungserfahrung noch im Aufbau befindet, weshalb sie bei Auswahlentscheidungen weniger als erfahrene ÜbersetzerInnen auf Vorwissen und Erfahrung zurückgreifen können. Dasselbe Problem besteht aber auch bei erfahrenen RechtsübersetzerInnen, wenn sie sich in neue Bereiche begeben. Ich stelle die Behauptung auf, dass die Bedeutungskonzeption der traditionellen Terminologie, die bislang in der Ausbildung und zum großen Teil auch in den Hilfsmitteln prägend gewesen ist, nicht optimal für die Lösung des oben genannten Problems ist. Diese Behauptung, die zu untermauern ich im Folgenden versuchen werde, gründet sich primär darauf, dass dieser Ansatz bei der Strukturierung der angebotenen Informationen zu stark von der Logik und zu wenig von den Gegebenheiten des tatsächlichen textuellen Verstehens auf der Grundlage von Wissensbeständen ausgeht. Daher die Idee dieses Beitrags, die auch in der Überschrift angelegt ist: Anhand eines framesemantischen Ansatzes möchte ich darlegen, wie wir die Struktur des Wissens hinter der Rechtsterminologie stärker angelehnt an die Gegebenheiten des menschlichen Langzeitgedächtnisses konzeptualisieren können. Dank einer solchen Neu-Konzeptualisierung würde sich auch überprüfen lassen, ob die Herausforderung bewältigt wurde oder nicht. Somit könnte man die Überschrift zu diesem Absatz als Frage umschreiben: „Wie speichern und nutzen wir das juristische terminologische Wissen beim Denken und Kommunizieren und welche Auswirkungen hat das darauf, wie wir die Aufgabe auffassen, die wir beim Übersetzen lösen?
Die zu behandelnde Forschungsfrage lautet deshalb: Welche Konsequenzen für Konzeptualisierung und Entscheidungsfindung beim juristischen Übersetzen hat ein Frame-Zugang zur Arbeit mit Terminologie im Rechtsbereich?
Wie aus der Forschungsfrage hervorgeht, handelt es sich bei diesem Beitrag nicht um eine empirische Untersuchung einer Übersetzungssituation oder eines Übersetzungsfalles. Stattdessen möchte ich ein konzeptuelles Plädoyer für die Erweiterung der Bedeutungsauffassungen der Fachkommunikation mit Ansätzen der Framesemantik vorlegen und einige Konsequenzen für unsere Auffassung der Übersetzungsentscheidung skizzieren. Damit diese Konsequenzen jedenfalls in Ansätzen sichtbar werden, möchte ich einen Fall aus meiner Unterrichtspraxis zur Exemplifizierung heranziehen, mit dem ich auch in früheren Studien gearbeitet habe (z.B. Engberg 2018).
Der Übersetzungsauftrag besteht darin, eine dänische Version einer deutschen Bundesgerichtshofsentscheidung für einen dänischen Rechtsanwalt zu verfassen, der die Übersetzung für ein rechtsvergleichendes Projekt benötigt. Im Rahmen des Projekts soll ein Artikel für eine juristische Fachzeitschrift darüber geschrieben werden, wie der rechtliche Status des im Urteil behandelten Tatbestands in verschiedenen Rechtsordnungen aussieht. In diesem Zusammenhang ist der Anwalt daran interessiert, die Situation in Deutschland zu kennen, die sich in ausgewählten Teilen der Entscheidung niederschlägt.
Bei der deutschen Gerichtsentscheidung geht es um einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10.1.2012 (4 StR 632/11). Beim Tatbestand, um den es in der Entscheidung geht, handelt es sich darum, dass eine Person beschuldigt wird, in mehreren Fällen von Tankstellen weggefahren zu sein, ohne für das getankte Benzin zu bezahlen. Zentral ist dabei die Rechtsfrage, welche Art von Straftat dem Angeklagten vorgeworfen werden kann: Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung. Das Ergebnis dieser Argumentation hat Auswirkungen auf die Bestrafung des Täters. Die Entscheidung gibt die Erwägungen des deutschen Bundesgerichtshofs in einem besonderen Revisionsverfahren wieder.
Im folgenden Absatz 2 werden zunächst die grundlegenden Merkmale eines Frame-Ansatzes zur Beschreibung lexikalischer Bedeutung vorgestellt. In Absatz 3 werden dann Charakteristika von frame-bezogenen Terminologie-Ansätzen besprochen, während Absatz 4 ein praktisches Beispiel für den Aufbau eines Frames und seine Verwendung bei der Abschätzung unterschiedlicher Übersetzungsalternativen gibt. Absatz 5 schließlich enthält Überlegungen zu den Möglichkeiten, die ein Frame-Ansatz für übersetzungsrelevante konzeptuelle Rechtsvergleiche hat.
2. Zur Einordnung des Frame-Ansatzes: Kognition und Wissen als Rahmen für Verstehen und Übersetzen
Bevor ich mit der Darlegung des Frame-Ansatzes weitergehe, möchte ich die hier zu präsentierenden Gedanken in die kognitionsorientierte Übersetzungswissenschaft mit Fokus auf juristisches Übersetzen einordnen. Mit Biel (2022: 393) kann der Bereich der juristischen Übersetzungsforschung (Englisch: Legal Translation Studies (LTS)) in fünf Hauptrichtungen eingeteilt werden:
- Untersuchungen des Kontexts des Übersetzens, z.B. die rechtliche oder institutionelle Situation des Übersetzens.
- Untersuchungen der (soziologischen) Rolle von ÜbersetzerInnen
- Untersuchungen von kognitiven Prozessen beim Übersetzen
- Untersuchungen von translatorischen Produkten
- Untersuchungen der Rezeption von translatorischen Produkten
Die hier anzustellenden Überlegungen lassen sich am ehesten in der Forschungsrichtung verorten, bei der das Augenmerk auf translatorische Produkte gerichtet ist. Zu dieser Richtung rechnet Biel (2022: 393) Arbeiten, die sich mit ‚legal terminology and phraseology, including translation strategies and techniques’ befassen. Es handelt sich also u.a. um Arbeiten, die ihren Ausgangspunkt in den Termini nehmen, die in konkreten Übersetzungen vorkommen, und dabei strategische Muster suchen.
Obwohl ich hier von einer Kognitionsorientierung spreche, heißt dies nicht, dass ich die Forschungsrichtung der kognitiven Prozesse beim Übersetzen in den Mittelpunkt stelle. Bei dieser werden gänzlich andere Methoden eingesetzt, insbesondere Methoden, die auf Online-Beobachtung kognitiver Prozesse wie Lautes Denken, Eye-Tracking, etc. ausgerichtet sind.[1]. Solche Studien streben ein umfassendes Bild der ablaufenden kognitiven Prozesse an. Hier handelt es sich stattdessen darum, grundlegende Merkmale des menschlichen Verstehens und des dafür eingesetzten kognitiven Systems als Ausgangspunkt für die Arbeit an und mit Terminologie zu nehmen. Es handelt sich m.a.W. um eine vereinfachte Modellierung der Grundlagen kognitiver Prozesse, die lediglich als Hintergrund für Fragen der Bedeutungskonzeption fungieren.
In diesem Zusammenhang sind die Überlegungen von Halverson (2020: 38) relevant, dass sich kognitionsorientierte Ansätze (auch solche, die sich nicht direkt mit kognitiven Prozessen befassen) erstens zu ihrer Auffassung von Kognition bekennen und zweitens die Zentralität sprachlicher Aspekte für das Übersetzen nicht aus den Augen verlieren sollten. Was die erste Frage angeht, spielt für meine hiesigen Ausführungen die grundlegende Idee eine zentrale Rolle, juristisches Übersetzen als Wissenskommunikation zu verstehen (Engberg 2015, 2021). Der Ansatz ist ein Beispiel für die generelle Entwicklung im Bereich der Konzeptualisierung juristischen Übersetzens hin zu einer größeren Berücksichtigung kommunikativer Aspekte wegen der generell zunehmenden Bedeutung der Verständlichkeit und des Verstehens juristischer Texte. Weiterhin spielt die Auffassung eine Rolle, dass ÜbersetzerInnen die Hauptaufgabe haben, mit ihren Zieltexten Brücken für das zielgerechte Verstehen ausgangsrechtlicher Begriffe in zielkulturellen Situationen zu schlagen (Biel 2022: 384).
In dem Zusammenhang ist die Konzeption von Verstehensprozessen bei den ÜbersetzerInnen und bei den Ziel-EmpfängerInnen relevant für die Aufgabe der ÜbersetzerInnen. Im Ansatz des juristischen Übersetzens als Wissenskommunikation gehe ich davon aus, dass aktuelle Bedeutung in Texten anhand von Konstruktionsprozessen entsteht, die unter Einbezug von Wissensbereichen und mentalen Routinen ablaufen, die die ÜbersetzerInnen in der jeweiligen Situation für relevant halten. Diese Grundauffassung verortet nach Halverson (2020: 38) den Ansatz innerhalb der Sicht der cognitive translatology. Beim Konstruktionsprozess des Verstehens müssen ÜbersetzerInnen einen dreischrittigen Prozess durchlaufen (Engberg 2021: 10-12):
- Zuerst müssen sie erfassen, welche Teile des in der Fachgemeinschaft akzeptierten Bedeutungspotenzials des Ausgangsbegriffs im aktuellen Ausgangstext zentral sind.
- Danach müssen sie entscheiden, wie diese aktualisierten Teile in die Zielkultur übertragen werden können.
- Schließlich müssen sie auswählen, welche Teile davon auch in der Zieltextsituation und angesichts des Zielpublikums relevant und evtl. ergänzungsbedürftig sind.
Insbesondere im letzten Teil des Prozesses sind ÜbersetzerInnen mit der Frage befasst, welche sprachlichen Mittel am besten den Konstruktionsprozess bei Zieltextempfängern mit ihren Zielen und (fach-)kulturellen Hintergründen unterstützen mögen. Die Kognitionsorientierung besteht darin, dass man bei diesen Entscheidungen den Ausgangspunkt in eigenen Verstehensprozessen und in Hypothesen über fremde Verstehensprozesse nimmt. Für den uns bei den Überlegungen begleitenden Fall heißt dies, dass ÜbersetzerInnen im dritten Schritt ihre Übersetzungsentscheidungen ausgehend von ihren Hypothesen zu der Frage treffen müssen, wozu genau der dänische Jurist den Zieltext braucht und mit welchem Vorwissen bei ihm gerechnet werden kann.
Die Grundhaltung, die hinter diesem Beitrag steht, ist daher, dass bei der Konzeptualisierung von Termini unser Wissen über die Speicherung von bedeutungsrelevantem Wissen im menschlichen Gehirn und über die daraus folgenden Konsequenzen für Bedeutungskonzeptionen in die Konzeptionalisierung einzubeziehen ist. Zentral ist hier die kognitionsbezogene Frame-Semantik. Es handelt sich dabei um die Ausrichtung auf eine kognitive Semantik-Theorie, die sich mit sprachlich bezogener Bedeutungskonstruktion auf der Grundlage von Einsichten in die Art befasst, wie Wissen im menschlichen Gedächtnis gespeichert ist. Durch diese Ausrichtung wird auch der zweiten oben genannten Forderung von Halverson (2020) entsprochen: Die Sprache stellt den zentralen Mittelpunkt der Überlegungen dar, und bei den Überlegungen strebe ich eine Übereinstimmung mit generellen Einsichten zur Sprache aus der Kognitionswissenschaft an (Halverson 2020: 47-48).
Nach dieser Einordnung der Ideen in die aktuellen Strömungen der Übersetzungswissenschaften möchte ich mich im Folgenden den Merkmalen eines Frame-Ansatzes zur Terminologiearbeit widmen.
3. Frames als Beschreibungsmittel lexikalisch-terminologischer Bedeutung
Die traditionelle Herangehensweise an die Terminologie sowohl in der Theorie als auch in der Erstellung von terminologischen Ressourcen fußt auf einem eher kontextfreien Ansatz, gesehen aus der Perspektive kommunikativer Interaktion (Faber und Araúz 2016: 3). Dies ergibt sich aus der Bevorzugung von Ontologien, d.h. systemhaften, nach logischen Kriterien strukturierten Überblicken über (fachliches) Wissen als grundlegendes Format für die Wissenserfassung. Solche Ontologien sollen durch Explizitierung des Wissens und seiner Struktur die kommunikative Verständigung über dieses Wissen stützen, z.B. in der Form eines Semantic Webs (Benjamins et al. 2005). Als Beispiel hat Pagano (2020) einen Vorschlag dazu gemacht, wie man auf der Grundlage der Systemic-Functional Linguistics eine Ontologie zur Modellierung von expertenhaftem Fachwissen aufbauen kann, die sowohl für menschliche als auch für maschinelle Kommunikation relevant sind. Typisch für eine solche Ontologie ist es, dass sie zwar fachspezifisch ist (Valente 2005: 66), sich aber genereller logischer Relationen bedient, um die Struktur aufzubauen. Ziel dabei ist, einen relativ hohen Grad an Formalisierung in der Strukturierung zu erreichen (Valente 2005: 67-69), v.a. damit die Ontologie auch für maschinelle Kommunikation geeignet ist.
Ein Frame-Ansatz wählt hier ein anderes Strukturierungsprinzip. Solche Ansätze sind als Gegenentwürfe insbesondere zu den klassischen Ontologien mit dem Ziel entstanden, eher die natürliche Bedeutungsstrukturierung und nicht eine formal-logische Struktur zu spiegeln. Wenn man einen solchen Ausgangspunkt nimmt, hat dies mindestens zwei Konsequenzen (vgl. L'Homme, Robichaud und Subirats 2014: 1365):
- Erstens wird der Prozess des Verstehens von Wörtern in tatsächlichen kommunikativen Kontexten als ein Inferenzprozess und nicht als bloßes Dekodieren betrachtet. Damit ist gemeint, dass die Teilnehmer einen unterspezifizierten sprachlichen Input auf der Grundlage ihres gespeicherten konzeptuellen Wissens und ihrer Erfahrungen mit der spezifischen Art von kommunikativen Kontexten anreichern. Die so entstehende Bedeutung von Wörtern, die in einem bestimmten Kontext auftauchen, hängt also von dem Wissen der am Kommunikationsprozess beteiligten Personen und ihren Vorstellungen über den Kontext ab, in dem die Wörter verwendet werden. Damit legt die Wahl eines bestimmten Wortes vonseiten der ÜbersetzerInnen nicht unbedingt die Bedeutung fest, die der Leser dem Wort zuschreibt.
- Damit ÜbersetzerInnen mit dieser tatsächlich gegebenen Unsicherheit umgehen können, ist es von Vorteil, wenn unsere Bedeutungsmodelle für terminologische Einheiten so strukturiert sind, dass sie mit dem übereinstimmen, was über die grundlegenden und allgemeinen strukturellen Merkmale der Speicherung von Wissen im Langzeitgedächtnis bekannt ist. Denn dadurch können sie den ÜbersetzerInnen am besten bei der Abschätzung und Vorplanung der Verstehensprozesse in der Zielsituation helfen.
In diesem Beitrag wird die zweite Konsequenz im Mittelpunkt stehen. Denn sie verdeutlicht die Relevanz der Heranziehung des Frames aus der Frame-Semantik als Strukturmodell für die terminologische Bedeutung.
Wenn eine Anpassung der Bedeutungskonzeption an Erkenntnisse über die Strukturierung von Wissen im Langzeitgedächtnis das Ziel darstellt, erlangt eine mehrdimensionale Struktur Relevanz, da Wissen in assoziativen Netzwerken im Gedächtnis organisiert wird (McClelland und Rumelhart 1985). In solchen Netzwerken sind Wortbedeutungen angelegt als Kombinationen von Wissen aus verschiedenen Dimensionen mit Relevanz für die Verwendung des Wortes in einem bestimmten Kontext. Dass es sich um assoziative Netzwerke handelt, bedeutet, dass im Gedächtnis gespeichert wird, welche Wissenselemente häufig in Verbindung miteinander auftreten. In unserem Beispiel heißt das, dass Wegfahren ohne zu zahlen mit Dimensionen wie Strafbarkeit, Zahlungspflicht, Zahlungsmittel, Verkehrsmittel, Spannung und Armut assoziativ gekoppelt ist, je nach kommunikativer Erfahrung des Wissenden. Aus der Sicht des Inhalts ist der Frame also eine Organisationseinheit für Wissen, die lexikalische Einheiten koppelt, die durch Erfahrung oder durch ihre Zugehörigkeit zum selben Teil z. B. des juristischen Fachwissens oder des Expertenhandelns miteinander verbunden sind (Pimentel 2015: 431; Engberg 2009).
Strukturell wird das im allgemeinen Frame-Ansatz in der Form von Slots umgesetzt, die mit Fillers befüllt werden (Fillmore 1982; Barsalou 1992; Busse 2012; Ziem 2008). Slots sind die oben genannten Dimensionen, nach denen die Bedeutung eines Begriffs organisiert ist, d.h. die Bausteine der Struktur des Wissens, das ein Wort hervorruft. Diese Slots stehen typischerweise in Beziehung zu der/den Prädikatsstruktur(en), zu der/denen die untersuchten terminologischen Einheiten bei ihrer Verwendung in Texten beitragen (Akteure, Objekte, Instrumente ...). Auf diese Weise sagt die Slotstruktur nicht nur etwas über das deklarative Kernwissen aus, das traditionell in terminologischen Definitionen enthalten ist. Sie enthält auch Elemente, die für die Kombination von Wörtern in Texten relevant sind, um spezielle Domänensituationen abzubilden. Die Fillers ihrerseits sind die Standard-Wissensbausteine, die zur Charakterisierung des Begriffs unter dem Gesichtspunkt einer bestimmten Dimension verwendet werden. Fillers repräsentieren also das gesamte verstehensrelevante Wissen (nicht nur das deklarative Wissen), das von den Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft typischerweise mit einem Begriff verbunden wird, während die Slots die Standardstrukturierung dieses Wissens darstellen.
Einer der Sätze im Ausgangstext der Übersetzungsaufgabe lautet wie folgt: Gegen das Urteil richtete sich die auf eine Verfahrens- und Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten. Als Beispiel für die hiesigen Überlegungen möchte ich das Augenmerk auf die hervorgehobene terminologische Einheit „Verfahrens- und Sachrüge“ legen.
Einen Ansatz zur Frame-orientierten Beschreibung von Begriffen aus lexikographischer Perspektive, den ich in meinen Arbeiten verwendet habe (Engberg 2009), hat Konerding (1993) in der Form der sogenannten „Matrix-Frames“ vorgelegt. Um den Rahmen dieses Beitrags nicht zu sprengen, verweise ich wegen der Details auf die Darstellung bei Konerding und in der zitierten Arbeit von mir. Kurz zusammengefasst kann aber gesagt werden, dass Konerding davon ausgeht, dass Wissen mit Relevanz für aktuelle kommunikative Bedeutungen von Begriffen in Dimensionen eingeteilt werden kann, die je nach Art des Begriffs anders aussehen. Auf der Grundlage von valenztheoretischen Beschreibungen von deutschen Substantiven stellt er eine Klassifikation von Begriffen in zwölf Begriffsklassen auf. Für jede Begriffsklasse werden spezifische Sammlungen von Dimensionen aufgelistet, die zur Kategorisierung des mit einem Begriff verbundenen Wissens verwendet werden können. Die jeweiligen Dimensionen werden als Fragen dargestellt, deren Beantwortung die relevanten Aspekte des Begriffs ausmachen. Die für unseren Begriff der „Verfahrens- und Sachrüge“ relevante Begriffsklasse ist die der Handlung, die in ihrer Minimalform die folgenden Dimensionen / Fragen enthält (Konerding 1993: 472):
- Welche Motive gibt es für die Handlung?
- Was hat die Handlung zur Voraussetzung?
- Welcher angestrebte / intendierte Zielzustand soll welches Bedürfnis erfüllen?
- In welchen übergeordneten (funktionalen) Zusammenhängen figuriert die Handlung?
- Welche wesentlichen Phasen bzw. Teilereignisse / Zustände weist die Handlung auf?
- Welche wesentlichen Mitspieler / Interaktionspartner fungieren in der Handlung?
- Auf welche Art und Weise fungieren diese Mitspieler in der Handlung?
- Durch welche relevanten Eigenschaften oder Zustände sind die jeweiligen Mitspieler und ihre Rolle gekennzeichnet?
- Lässt sich die Handlung mit anderen (Typen von) Handlungen vergleichen?
- Von welchem (allgemeineren) Typ ist die Handlung?
- Welcher Art sind diese Handlungen?
Als Fillers fungieren dann die Wissenselemente, die man durch Beobachtung der Kommunikation über den Begriff z.B. in Nachschlagewerken, Lehrbüchern, Fachgesprächen und anderen fachlichen Interaktionen ermitteln kann. Die Bedeutung eines Begriffs kann folglich als Netzwerk der Fillers aufgefasst werden, sortiert nach den Dimensionen (Slots). Wir werden uns später anschauen, welche Slots und Fillers in unserem Zusammenhang relevant sind.
4. Frames als Rahmen für terminologische Bedeutungsbeschreibung
Auf der Grundlage der Ausführungen in Absatz 3 können wir zusammenfassen, dass ein Frame-Ansatz für die Terminologie bedeutet, dass die Bedeutung eines Fachbegriffs als das von der Fachgemeinschaft akzeptierte Wissen betrachtet wird, das regelmäßig durch die Verwendung konventioneller sprachlicher Mittel aktiviert wird, wenn er in einem relevanten kommunikativen Kontext verwendet wird. Im Rahmen dieser Konzeptualisierung konzentriert sich die Bedeutungsforschung auf das gespeicherte Wissen, das typischerweise in bestimmten kommunikativen Kontexten als relevant angesehen wird, das sogenannte "verstehensrelevante Wissen" (Busse 1997: 15). Die Kognitionsorientierung bedeutet also eine Fokussierung auf ein interaktions- und kontextabhängiges Verstehen, bei dem die menschlichen Versteher im Mittelpunkt stehen (Kerremans, Temmerman und De Baer 2008: 178-179). Eine Konsequenz aus dieser Verschiebung ist, dass sie es einfacher macht, konsistent zu erklären, warum ein und dasselbe Wort in verschiedenen Fachgebieten aufgrund unterschiedlicher Interessen und Perspektiven unterschiedliche Bedeutungen haben kann (Kerremans, Temmerman und De Baer 2008: 180).
Traditionelle Terminologie-Ansätze tendieren dazu, logische Über- und Unterordnungsbeziehungen bei der Bedeutungsbeschreibung zu bevorzugen. Frame-Ansätze suchen hier andere Wege. Über- und Unterordnungsbeziehungen können auch hier zwar eine Rolle spielen, sie sind aber nicht das dominante und entscheidende Kriterium für die Unterscheidung und für die Einordnung von Begriffen in Begriffssysteme. Im Sinne von L'Homme (2005: 1122) werden Begriffe in ihrer vollen lexikalisch-semantischen Natur ernst genommen und nicht auf Etiketten von Wissenseinheiten in einem System reduziert. Anstatt das hierarchische System als Hauptquelle für die Bedeutung zu sehen, stützen sich Frame-Semantik-Ansätze bei der Modellierung von Bedeutung eher auf die Idee mehrdimensionaler Netzwerke, die sich an der Art und Weise orientieren, wie Wissen im Langzeitgedächtnis tatsächlich strukturiert ist. Daher sind Frame-Ansätze offen für verschiedene und potenziell nicht miteinander verbundene Dimensionen, die das mit einem Begriff verbundene Konzept bilden. Etwas zugespitzt ausgedrückt: Frame-Ansätze wollen dem menschlichen Denken in Assoziationen entlang von Netzwerken näherkommen, während traditionelle logisch orientierte Terminologieansätze in Anlehnung an Ontologien so logisch stringent wie möglich sein wollen. Dahinter verbirgt sich auch ein Unterschied zwischen der Betrachtung von domänenspezifischem Wissen nach dem traditionellen Ansatz als personen-externem Allgemeinwissen, auf das Experten in der Kommunikation zurückgreifen, und der Betrachtung nach dem Frameansatz von domänenspezifischem Wissen als von einzelnen Mitgliedern der jeweiligen Gemeinschaft in Form von gemeinsamem Wissen getragen, also das oben genannte Merkmal, dass Wissen auf Fachleute verteilt ist und nur dort empirisch zugänglich ist.
Termini zeichnen sich also dadurch aus, dass sie in einer präziseren und ausgeprägteren Weise verwendet werden, um bestimmte kommunikative Zwecke zu erfüllen. Damit unterscheiden sie sich von bloßem Fachvokabular (ten Hacken 2015). Der Frame-Ansatz hilft, diese Eigenschaft in Form einer Dualität zu beschreiben, die durch Inferenzprozesse aufgelöst werden kann. So kann dasselbe sprachliche Material je nach dem kommunikativen Umfeld, in dem es verwendet wird, als Begriff oder als Fachvokabular fungieren. Die Voraussetzung, um die terminologische Bedeutung erfassen zu können, ist ein Slot im relevanten Frame des Sprachverwenders, der angibt, dass dieses Wort mit Betonung der Grenzen zu benachbarten Konzepten verwendet werden kann. Dieser Slot kann pragmatisch durch kommunikative Erfahrung in Expertenumgebungen oder durch bewusstes Lernen erworben werden. Ein Frame-Ansatz ermöglicht es uns, Unterschiede zwischen dem Wissen von Laien und dem Wissen von Experten zu modellieren, und zwar nicht nur in Bezug auf die Tiefe ihrer Slots, sondern auch in Bezug auf die Anzahl der Slots.
4.1 Beispiel: Verstehensrelevantes Wissen zu zwei Rechtsbegriffen
Um wieder zu unserem Beispiel zurückzukehren, sind wir jetzt bei der Aufstellung eines rudimentären Frames des Begriffs „Verfahrens- und Sachrüge“ angelangt, der das in dem Kontext der Bundesgerichtshofsentscheidung relevante Fachwissen darstellt. Als primäre Grundlage habe ich die Darstellungen zu Sachrüge bzw. Verfahrensrüge als Teil des strafrechtlichen Revisionsverfahrens in dem rechtsfachlichen Blog des Rechtsanwalts Detlef Burhoff genommen (https://mkg-online.de/). Die folgende Frame-Darstellung konzentriert sich auf Aspekte, die im Grundlagentext behandelt werden und für die Übersetzungsaufgabe relevant sind.
Abb. 1: Frame Sachrüge, basierend auf fachlichen Blog-Beiträgen
(https://mkg-online.de/2022/06/15/die-revision-im-strafverfahren-teil-3-die-verfahrensruege/;
https://mkg-online.de/2022/06/08/die-revision-im-strafverfahren-teil-2-die-sachruege/)
Abb. 2: Frame Verfahrensrüge, basierend auf fachlichen Blog-Beiträgen
(https://mkg-online.de/2022/06/15/die-revision-im-strafverfahren-teil-3-die-verfahrensruege/;
https://mkg-online.de/2022/06/08/die-revision-im-strafverfahren-teil-2-die-sachruege/)
Aus den hier dargestellten Frames für Sach- bzw. Verfahrensrüge, die das verstehensrelevante Wissen von einem Juristen modellieren sollen, ist klar, dass es sich um zwei eng verwandte Handlungen handelt, die sich aber in dem Slot der Motive für die Handlung im Gegenstand der Argumentation unterscheiden (gesamtes sachliches Recht vs. verfahrensrechtlicher Weg). Dieses Unterscheidungsmerkmal und damit dieser Slot ist folglich potentiell wichtig für die Übersetzungsentscheidungen.
Über diesen Unterschied hinaus sind die Fillers zu den Slots der beiden Handlungen identisch: Der Kontext der Handlung ist der Strafprozess, Initiatoren sind die Verteidiger, als Beurteilende sind Gerichte beteiligt, die Handlung fungiert als Auslöser und Begründung für ein Revisionsverfahren und gründet sich auf die Annahme eines Fehlers (wiederum sachlicher oder verfahrensrechtlicher Art) in einem vorhergehenden Verfahren. Was die Phasen der Handlung angeht, kann eine Art von zugrundeliegender Kausalkette aus dem Text interpretiert werden, wo der Ausgangspunkt in einer Tatsache (im Urteil oder im Verfahren) liegt, die als Fehler erkannt wird und zur Erhebung der Sach- oder Verfahrensrüge führt, die dann als Begründung für das Anstrengen eines Revisionsverfahrens fungiert.
4.2 Beispielanalyse von Übersetzungsentscheidungen
Im Folgenden wollen wir die erstellte Framedarstellung als Grundlage für eine Analyse von Übersetzungsentscheidungen von fünf meiner Studierenden verwenden. Ziel der Darstellung ist es, die beschreibungsmäßigen Konsequenzen aus einem Frame-Zugang zu zeigen. Dargestellt wird die jeweilige Übersetzung des oben eingeführten Satzes, in dem die Termini Verfahrens- und Sachrüge vorkommen (Gegen das Urteil richtete sich die auf eine Verfahrens- und Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten), ins Dänische. Jede Übersetzung wird von einer Interlinear-Übersetzung des dänischen Satzes begleitet.
(1) Tiltaltes revisionsanke, som var støttet på en processuel og en materielretlig indsigelse, rettede sig mod denne dom[2] (Alternative I).
In dieser Alternative verwendet die Übersetzerin einen dänischen Begriff (indsigelse) als direkte Wiedergabe von des den beiden Begriffen gemeinsame Kernwort Rüge zu verwenden. Der dänische Begriff ist fachlich gleichwertig mit dem deutschen Begriff und beinhaltet dieselbe prozedurale Note der Durchführung der Handlung des Reagierens auf erkannte Fehler. Damit hat die Übersetzerin dem dänischen Empfänger signalisiert, dass er sich beim Verstehen des fremden Textes auf einen dänischen Frame mit einem hohen Grad an fachlicher Ähnlichkeit mit dem deutschen Frame verlassen kann. Darüber hinaus stellt die Lösung die Unterscheidung zwischen den beiden Arten von Rügen dar, wiederum durch nahezu äquivalente Begriffe aus dem dänischen Kontext (en processuel og en materialretlig indsigelse).
(2) Den tiltaltes anke af dommen støtter sig på påstand om overtrædelse af den materielle ret samt påstand om procedurefejl[3] (Alternative II).
Hier hat die Übersetzerin den dänischen Begriff aus dem Prozessrecht für ‚Behauptung‘ (påstand) gewählt, der hinter der Erhebung der Rügen liegt: Nachdem ein Fehler erkannt worden ist, führt der Verteidiger diese Erkenntnis als Behauptung in der Form einer Rüge in den Prozess ein. Framesemantisch kann man sagen, dass die Übersetzerin einen zentralen Aspekt in der internen Kausalkette (die Behauptung) wiedergegeben hat, der als eine Art Synonym für Rüge verwendet werden kann. Die Behauptungen werden als in zweierlei Hinsicht relevant charakterisiert: Zum einen wird lexikalisch angegeben, dass sie sich auf ein problematisches Verhalten beziehen (overtrædelse, -fejl), und zum anderen, dass das problematische Verhalten dem prozeduralen bzw. dem sachlichen Bereich angehört (den materielle ret, procedurefejl).
(3) Den tiltalte begærede revision på grund af materielretlige fejl og procedurefejl[4] (Alternative III).
In dieser Variante gibt es überhaupt keine Wiedergabe der fachlichen Bezeichnung ‚Rüge‘ in der Übersetzung. Stattdessen nennt die Übersetzerin einen Teil der internen Kausalkette, den Fehler, und stellt diesen als Grund für die Beschwerde dar (på grund af). Um die Unterscheidung zwischen den beiden Arten von Argumentationsgegenständen für die Beschwerde anzuzeigen, werden zwei mit dem deutschen Original äquivalente Begriffe verwendet. So wird das Element (fejl) entsprechend seiner Rolle in dem Frame und mit dem Original entsprechenden Unterscheidungen (materielretlige, procedure-) wiedergegeben.
(4) Tiltalte ankede dommen i forhold til processuelle spørgsmål og i forhold til domsafsigelsen[5] (Alternative IV).
In dieser Alternative gibt die Übersetzerin das erste Element der zugrundeliegenden Kausalkette, d.h. die Fakten, an, die der Fehlererkenntnis und später der Erhebung der Rüge vorausgehen. Die Unterscheidung zwischen den beiden Arten von Argumentationsgegenständen wird durch die Wörter processuel und domsafsigelser wiedergegeben. Vor allem der letzte Begriff, der sich auf die Urteile als solche und nicht dezidiert auf den sachlichen Bereich bezieht, erfordert erhebliche Inferenzen, damit der Leser das entsprechende Wissen rekonstruieren und die Unterscheidung entsprechend verstehen kann.
(5) Til prøvelse af rettens dom blev der af den tiltalte indgivet appel, der baserede sig på påtale af procedurefejl og af fejlagtig brug af den materielle ret[6] (Alternative V).
In Alternative V schließlich finden wir auch den Hinweis auf die Handlung des Erhebens der Rüge. Die Übersetzerin verwendet jedoch nicht den fachlichen dänischen Begriff, sondern einen allgemeineren, wenngleich auch im juristischen Bereich verwendeten (påtale) und kombiniert diesen mit dem Element des erkannten Fehlers aus der Kausalkette. Die Unterscheidung zwischen den beiden Arten von Argumentationsgegenständen wird durch die Qualifizierung der Fehler durch die üblichen dänischen Begriffe aus dem Bereich des Verfahrens- und des materiellen Rechts indiziert (procedurefejl, fejlagtig brug af den materielle ret).
Die Ergebnisse der Frame-bezogenen Analyse der Übersetzungsvorschläge sind in Tab. 1 zusammengefasst:
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Bezeichnung für die Frame-Handlung |
Motiv-Relation zu ‚Revision‘ |
Rüge erheben |
Fehler |
Fakten |
Sachliche vs. verfahrensbezogene Argumentation |
Alt. I |
X |
X |
|
|
|
X |
Alt. II |
|
X |
X |
X |
|
X |
Alt. III |
|
X |
|
X |
|
X |
Alt. IV |
|
|
|
|
X |
(X) |
Alt. V |
(X) |
X |
|
X |
|
X |
Tabelle 1: Zusammenfassung der Ergebnisse der Analyse der Übersetzungsalternativen
Wir sehen die folgenden Tendenzen:
- Alle Alternativen drücken die Unterscheidung zwischen zwei Arten von Rügen aus; Alternative IV verwendet dabei einen nicht-terminologischen Ausdruck für eine der beiden Arten.
- Zwei Alternativen (I, V) nennen den zentralen Aspekt des Frames, die Rüge, Alternative I durch einen äquivalenten dänischen Terminus.
- In zwei Alternativen (III, V) wird der dem Einwand zugrunde liegende Fehler angegeben, bei Alternative III anstelle des Einwandes.
- In einem Fall (IV) werden die der Rüge zugrunde liegenden Fakten anstelle der Rüge angegeben.
- In einem Fall (II) werden die hinter der Rüge liegende Handlung des Behauptens und der ihr zugrunde liegende Fehler zusammen angegeben.
Nach einem Frame-semantischen Zugang gehen wir davon aus, dass das Textverständnis bei den Empfängern konstruktiv durch Inferenzen erfolgt, bei denen die Empfänger Frame-Elemente im Text wiedererkennen und diese auf der Grundlage ihres Frame-organisierten Vorwissens zu einem volleren Verständnis ergänzen. Aus dieser Sicht kann man bei den jeweiligen Alternativen unterschiedliche Strategien für die Vorbereitung des Verstehens bei den Empfängern feststellen, wobei sinnvollerweise keine Alternative den ganzen Frame textuell vorstellt. Alternative I nennt die für das Frame zentrale Handlung in der Form des fachlichen Terminus (en processuel og en materielretlig indsigelse) und ermöglicht dadurch fachlichen Empfängern das volle Frame zu inferieren. Alternative V geht ähnlich vor, verwendet aber eine weniger technische Bezeichnung (påtale) und ergänzt diese durch die Angabe eines Elementes aus der Kausalkette (fejl). Somit vertraut diese Übersetzerin weniger auf das Fachwissen der Empfänger und bietet mehr Inferenzmöglichkeiten. Alternative II gibt als Grundlage für die Inferenzen zwei Elemente der Kausalkette an. Alternative III begnügt sich mit der Angabe eines Elementes aus der Kausalkette und fordert damit eine stärkere Inferenzleistung der Empfänger. Wie alle bisher genannten Alternativen expliziert sie aber auch die Motiv-Relation und gibt den Empfängern somit ein weiteres Element für die Inferenz. Bei Alternative IV werden dagegen nur ein Element aus der Kausalkette expliziert, ohne Angabe der Motiv-Relation zu der Revision. Hier ist es nach meiner Auffassung unwahrscheinlich, dass die Empfänger die restlichen Frame-Elemente und somit das volle verstehensrelevante Wissen inferieren können.
Auf der Grundlage des Frame-semantischen Ansatzes ist es somit möglich zu sagen, dass die Alternative I durch das Vertrauen auf den äquivalenten dänischen Terminus ein vorhandenes Fachwissen voraussetzt (was nach dem Übersetzungsauftrag aber auch beim Empfänger anzunehmen war), wogegen die anderen Alternativen in unterschiedlichem Umfang einen Aufbau eines Frames auf der Grundlage der Explizitierung von Elementen aus einzelnen Slots erfordern. So lange dabei mehr als ein Slot-Element explizitiert wird, nehme ich an, dass die Empfänger prinzipiell einen relevanten Frame aufbauen können. Auf der Grundlage des Frames können die ÜbersetzerInnen die für das Verstehen ihres Übersetzungsvorschlags notwendige Inferenzleistung einschätzen.
In dem folgenden abschließenden Kapitel möchte ich einige Überlegungen dazu präsentieren, wie man sich das für die Aufstellung relevanter Frames notwendige Wissen aneignen kann.
5 Statt eines Ausblicks: Konzeptueller Vergleich rechtlicher Begriffe für Übersetzungszwecke
Im Bereich des Rechts sind die Ergebnisse der Rechtsvergleichung eine zentrale Quelle für den Aufbau entsprechender Frames. Dabei sind für die Zwecke des juristischen Übersetzens begriffliche Vergleiche für Übersetzer nützlicher als funktionale Vergleiche (Brand 2007; Engberg 2013a; Klabal und Kubánek 2021). Kurz gesagt besteht der Unterschied darin, dass die Grundlage eines funktionalen Ansatzes der Rechtsvergleichung als tertium comparationis die Funktionen von Gesetzesnormen in Bezug auf die Art und Weise verwendet, in der die Normen die gesellschaftlichen Probleme lösen, die hinter ihrer Schaffung stecken. Die gesellschaftlichen Probleme sind in den verschiedenen Rechtsordnungen oft recht ähnlich, weshalb der Untersuchungsgegenstand im funktionalen Ansatz die Ähnlichkeiten und Unterschiede in der Funktionsweise der Gesetzesnormen sind. Der konzeptionelle Ansatz der Rechtsvergleichung verwendet dagegen die begriffliche Struktur als tertium comparationis und hat als Untersuchungsgegenstand Ähnlichkeiten und Unterschiede in Elementen der Struktur und ihrer Ausfüllung. Frames eignen sich gut als Darstellungsgrundlage für solche Ergebnisse. Ein Beispiel für einen solchen begrifflichen Vergleich, der sich auf einen Frame-Ansatz stützt, ist die auf die Bedürfnisse der Rechtswissenschaft ausgerichtete Rechtsvergleichungs-Arbeit von Zarco-Tejada und Lazari (2017) über das Konzept der staatlichen Verantwortung, wie es in Rechtstexten auf Spanisch, Französisch, Englisch und Italienisch dargestellt wird.
Für juristische Übersetzer sind Ansätze wie die von Zarco-Tejada und Lazari (2017) entwickelten interessant und relevant. Da solche Ansätze jedoch für die Bedürfnisse von Rechtsexperten entwickelt worden sind, sind sie für die Zwecke von ÜbersetzerInnen nicht optimal. Während vergleichende Rechtsexperten oft zentral an Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen normativen Aspekten von Rechtskonzepten interessiert sind, besteht die Aufgabe von ÜbersetzerInnen darin, Probleme der Kommunikation und Textformulierung über Sprachgrenzen hinweg zu lösen (Engberg 2013b). Dies bedeutet, dass sie typischerweise zumindest auch an anderen, eher kulturell und sprachlich orientierten Rahmenelementen oder Slots interessiert sind.
Als Beispiel eines solchen Ansatzes soll hier der Vorschlag von Klabal (2022) zu Schritten eines übersetzungsrelevanten Rechtsvergleichs auf Mikroebene kurz dargestellt werden. Der Mikro-Rechtsvergleich ist nach Auffassung von Klabal (2022: 49) von besonderer Bedeutung für ÜbersetzerInnen, da er sich gezielt mit Unterschieden bei Begriffsmerkmalen befasst und folglich zur Einschätzung von Bedeutungsrelationen zwischen Ausgangs- und Zieltextelementen beitragen kann. Als Zugang zu dieser Art des übersetzungsorientierten Rechtsvergleichs schlägt er die folgenden fünf Schritte vor (Klabal 2022: 54):
- Identifying the concept in source law (definition, features);
- Identifying target language candidates;
- Searching for definitions/features of the candidates;
- Comparing definitions/features;
- Identifying translation equivalent.”
In seinem Vorschlag zu einem didaktischen Zugang stellt Klabal (2022: 56-63) fünf Übungen unterschiedlichen Typs vor, durch die angehenden ÜbersetzerInnen deutlich gemacht werden soll, welche Arten der teilweisen Überlappung zwischen ähnlichen Begriffen über Systemgrenzen hinweg bestehen können, welche Begriffselemente sich unterscheiden können und durch welche Quellen die relevanten Informationen gefunden werden können. In Anlehnung an die vorgestellten Schritte geht es darum, Begriffsmerkmale von Ausgangs- und Zielrechtsbegriffen, die als Kandidaten für Übersetzungsäquivalente gelten können, zu ermitteln. Nach einem Vergleich sollen dann Entscheidungen zum Übersetzen in konkreten Situationen gefasst werden.
Klabal (2022) befasst sich in seinem didaktischen Vorschlag primär mit dem Lehren von Grundprinzipien des übersetzungsrelevanten Vergleichens auf Mikroebene und nicht mit etwaigen Formaten zur Kategorisierung der ermittelten Begriffsmerkmale. Stattdessen konzentriert er sich auf die Funktion der Aufgaben, bei angehenden ÜbersetzerInnen ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen.[7] Wenn man sich auch mit der Schaffung von Bewusstsein für die Strukturierung befassen möchte, könnte eine relevante Erweiterung des Ansatzes darin bestehen, den angehenden ÜbersetzerInnen die Begrifflichkeiten des Frame-Ansatzes als Möglichkeit vorzustellen, um die Ermittlung systematisch zu gestalten und die Ergebnisse zu organisieren. Die Systematik würde darin bestehen, die Begriffe nach Dimensionen (= Slots) zu untersuchen, die teils für Rechtsbegriffe typisch sind, teils für die jeweilige Übersetzungssituation und die formulierungsbezogenen Bedürfnisse von ÜbersetzerInnen relevant sind. Slots, die für Rechtsbegriffe typisch sind, könnten aus unterschiedlichen Grundauffassungen von Recht wie „Recht als normatives System“ und „Recht als Kultur“ abgeleitet werden (vgl. Engberg 2020). Formulierungsbezogene Slots sind aus der Textsortenlinguistik und den Begriffen der Phraseologie ableitbar (vgl. z.B. Lindroos 2015). Damit würde man den ÜbersetzerInnen beibringen, wie man strukturierte Modelle des relevanten Wissens aufbaut, um damit explizite und inhaltlich begründete Argumente für die Übersetzungsentscheidungen geben zu können. Insbesondere für ÜbersetzerInnen ohne lange Erfahrung, die deshalb auf kein Bauchgefühl zurückgreifen können, sind solche strukturierten Zugänge nach meiner Auffassung ein guter Weg hin zur Expertise (Engberg 2018).
Mit diesem abschließenden Ausblick hoffe ich belegt zu haben, dass ein framesemantischer Zugang zur Terminologie, wie er hier vorgestellt worden ist, wegen seiner Nähe zur Strukturierung von Wissen beim Menschen Vorteile bei der Modellierung des Aufbaus und der tatsächlichen Komplexität von fachlichem Wissen hat, und dass eine Anpassung unserer Konzeptualisierung der Leistungen von ÜbersetzerInnen nach dieser Modellierung für die Bedürfnisse von ÜbersetzerInnen nützlich ist. Nächste Schritte müssen dann darin bestehen, diese Anpassungen und die daraus abgeleiteten Qualitätskriterien durch empirisch basierte Vorschläge genauer auszuführen.
Bibliographie
Barsalou, Lawrence W. (1992) "Frames, Concepts, and Conceptual Fields." In Frames, Fields, and Contrasts. New Essays in Semantic and Lexical Organization, Adrienne Lehrer and Eva Feder Kittay (eds) Hillsdale, NJ, Lawrence Erlbaum: 21-74.
Benjamins, V. Richard, Pompeu Casanovas, Joost Breuker, and Aldo Gangemi (2005) "Law and the Semantic Web, an Introduction." In Law and the Semantic Web. Legal Ontologies, Methodologies, Legal Information Retrieval, and Applications, V. Richard Benjamins, Pompeu Casanovas, Joost Breuker and Aldo Gangemi (eds) Heidelberg, Springer: 1-17.
Biel, Łucja (2022) "Translating Legal Texts." In The Cambridge Handbook of Translation, Kirsten Malmkjær (eds), In Cambridge Handbooks in Language and Linguistics Cambridge, Cambridge University Press: 379-400.
Brand, Oliver (2007) "Conceptual Comparisons: Towards a Coherent Methodology of Comparative Legal Studies", Brooklyn Journal of International Law 32 (2): 405-466. https://brooklynworks.brooklaw.edu/bjil/vol32/iss2/
Busse, Dietrich (1997) "Semantisches Wissen und sprachliche Information. Zur Abgrenzung und Typologie von Faktoren des Sprachverstehens." In Methodologische Aspekte der Semantikforschung, Inge Pohl (eds), In Sprache - System und Tätigkeit, 22 Frankfurt a.M. u.a., Lang: 13-34.
--- (2012) Frame-Semantik. Ein Kompendium. Berlin, de Gruyter.
Engberg, Jan (2009) "Assessing the dynamic character of legal terms", Fachsprache 31 (3-4): 126-138.
--- (2013a) "Comparative law for translation: The key to successful mediation between legal systems." In Legal Translation in Context: Professional Issues and Prospects, Anabel Borja Albi and Fernando Prieto Ramos (eds) Bern et al., Lang: 9-25.
--- (2013b) "Why Translators are not Lawyers. On Differences and Similarities of Interest and Knowledge." In Translating the Law. Theoretical and Methodological Issues, Icíar Alonso Araguás, Jesús Baigorri Jalón and Helen J.L. Campbell (eds) Granada, Comares: 23-32.
--- (2015) "What does it mean to see Legal translation as knowledge communication? – conceptualisation and quality standards", Terminology Science and Research 25: 1-10.
--- (2018) "Comparative Law and Legal Translation as Partners in Knowledge Communication: Frames as a Descriptive Instrument." In Institutional Translation for International Governance: Enhancing Quality in Multilingual Legal Communication, Fernando Prieto Ramos (eds) London, Bloomsbury: 37-48.
--- (2020) "Comparative law for legal translation: Through multiple perspectives to multidimensional knowledge", International Journal for the Semiotics of Law 33 (2): 263-282. https://doi.org/DOI:10.1007/s11196-020-09706-9.
--- (2021) "Legal translation as communication of knowledge: On the creation of bridges", Parallèles 33 (1): 6-17. https://doi.org/10.17462/para.2021.01.02.
Faber, Pamela, and Pilar Araúz (2016) "Specialized Knowledge Representation and the Parameterization of Context", Frontiers in Psychology 7: 1-20. https://doi.org/10.3389/fpsyg.2016.00196.
Fillmore, Charles J. (1982) "Frame Semantics." In Linguistics in the Morning Calm, Linguistic Society of Korea (eds) Seoul, Hanshin Publishing Company: 111-137.
Griebel, Cornelia (2017) "Fuzzy concepts in translators’ minds", Translation and Translanguaging in Multilingual Contexts 3 (1): 97-113. https://doi.org/doi:10.1075/ttmc.3.1.07gri.
--- (2020) "“Article 1103: oh pff… yes—then concerns… the… um… unilateral contract…”: What do hesitation and repair markers tell us about text reception patterns of translators and lawyers?", Translation, Cognition & Behavior 3 (1): 51-75. https://doi.org/https://doi.org/10.1075/tcb.00034.gri.
--- (2021) "Legal meta-comments in the think-aloud protocols of legal translators and lawyers", Target 33 (2): 183-206. https://doi.org/https://doi.org/10.1075/target.21038.gri.
Halverson, Sandra (2020) "Translation, linguistic commitment and cognition." In The Routledge Handbook of Translation and Cognition, Fábio Alves and Arnt Lykke Jakobsen (eds) London, Routledge: 37-51.
Kerremans, Koen, Rita Temmerman, and Peter De Baer (2008) "Construing domain knowledge via terminological understanding", Linguistica Antverpiensia 7: 177-191.
Klabal, Ondřej (2022) "Teaching Comparative Conceptual Analysis to Legal Translation Trainees." In Teaching Translation vs Training Translators, Michal Kubánek, Ondřej Klabal and Ondřej Molnár (eds) Olomouc, Palacký University Olomouc: 47-68.
Klabal, Ondřej, and Michal Kubánek (2021) "Comparative Conceptual Analysis in a Legal Translation Classroom: Where Do the Pitfalls Lie", Studies in Logic, Grammar and Rhetoric 66 (1): 61-81. https://doi.org/https://doi.org/10.2478/slgr-2021-0005.
Konerding, Klaus-Peter (1993) Frames und lexikalisches Bedeutungswissen. Tübingen, Niemeyer.
L'Homme, Marie-Claude (2005) "Sur la notion de "terme"", Meta 50 (4): 1112-1132.
L'Homme, Marie-Claude, Benoît Robichaud, and Carlos Subirats. 2014. "Discovering frames in specialized domains." Ninth International Conference on Language Resources and Evaluation (LREC'14).
Lindroos, Emilia (2015) Im Namen des Gesetzes: eine vergleichende rechtslinguistische Untersuchung zur Formelhaftigkeit in deutschen und finnischen Strafurteilen. Rovaniemi, University of Lapland.
McClelland, James L., and David E. Rumelhart (1985) "Distributed memory and the representation of general and specific information", Journal of Experimental Psychology: General 114 (2): 159-188. https://doi.org/https://doi.org/10.1037/0096-3445.114.2.159.
Pagano, Adriana S. (2020) "Translation, ontologies and cognition." In The Routledge Handbook of Translation and Cognition, Fábio Alves and Arnt Lykke Jakobsen (eds) London, Routledge: 161-187.
Pimentel, Janine (2015) "Using frame semantics to build a bilingual lexical resource on legal terminology." In Handbook of Terminology, Henrik J. Kockaert and Frieda Steurs (eds) Amsterdam / Philadelphia, John Benjamins: 427-450.
Prieto Ramos, Fernando, and Mariana Orozco-Jutorán (2015) "De la ficha terminológica a la ficha traductológica: Hacia una lexicografía al servicio de la traducción jurídica", Babel 61 (1): 110-130. https://doi.org/10.1075/babel.61.1.07ram.
ten Hacken, Pius (2015) "Terms and specialized vocabulary." In Handbook of Terminology, Henrik J. Kockaert and Frieda Steurs (eds) Amsterdam / Philadelphia, John Benjamins: 3-13.
Valente, Andre (2005) "Types and Roles of Legal Ontologies." In Law and the Semantic Web. Legal Ontologies, Methodologies, Legal Information Retrieval, and Applications, V. Richard Benjamins, Pompeu Casanovas, Joost Breuker and Aldo Gangemi (eds) Heidelberg, Springer: 65-76.
Ziem, Alexander (2008) Frames und sprachliches Wissen: Kognitive Aspekte der semantischen Kompetenz. Berlin, New York, de Gruyter.
Noten
[1] Vgl. für den Bereich des juristischen Übersetzens z.B. Griebel (2017, 2020, 2021)
[2] Des Angeklagten Revision, die war gestützt auf eine prozessuale und eine materiell-rechtliche Rüge, richtete sich gegen dieses Urteil (Linearübersetzung des Verfassers).
[3] Des Angeklagten Berufung des Urteils stützt sich auf Behauptung über Verletzung des materiellen Rechts sowie Behauptung über prozedurale Fehler (Linearübersetzung des Verfassers).
[4] Der Angeklagte beantragte Revision aufgrund von materiell-rechtlichen Fehlern und Prozedurenfehlern (Linearübersetzung des Verfassers).
[5] Der Angeklagte fechtete an das Urteil in Bezug auf prozessuale Fragen und in Bezug auf die Urteilsverkündung (Linearübersetzung des Verfassers).
[6] Zur Prüfung von des Gerichts Urteil wurde von dem Angeklagten eingelegt ein Rechtsmittel, das sich auf Klage wegen Prozedurenfehler und wegen fehlerhafter Anwendung des materiellen Rechts (Linearübersetzung des Verfassers).
[7] Für einen Vorschlag zur datenbankbezogenen Bereitstellung entsprechender Informationen mit Relevanz für Übersetzungsentscheidungen vgl. den Vorschlag der „ficha traductologica“ von Prieto Ramos und Orozco-Jutorán (2015).
©inTRAlinea & Jan Engberg (2023).
"Kognitive Aspekte juristischer Terminologie und ihre Auswirkungen auf die Konzeptualisierung des Übersetzens"
inTRAlinea Special Issue: Terminologia e traduzione: interlinguistica, intralinguistica e intersemiotica
Edited by: Danio Maldussi & Eva Wiesmann
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